Mit Änderung der Infektionshygieneverordnung durch Art. 1 Dritte ÄndVO vom 8.12.2017 (GVBl. S. 453) müssen Heilpraktiker in Hessen invasive Tätigkeiten, also zum Beispiel die Blutentnahme, Injektionen oder Infusionen, dem Gesundheitsamt anzeigen. Außerdem müssen alle invasiv arbeitenden Heilpraktiker einen Sachkundenachweis für Hygiene (40 Stunden, mit Überprüfung) nach den aktuellen Richtlinien der Hygieneverordnung besuchen.

Augenakupunktur Noll hat diese Zertifizierung am 17. März 2019 erhalten. Es ist mir wichtig, mich für meine Patienten immer wieder zu schulen und auch im Bereich “Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten” immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.